Tierhalterversicherung
Viele Studentinnen und Studenten haben ein Haustier. Besonders beliebt sind Hunde und Katzen. Aber auch Pferde, Schlangen, Skorpione und Spinnen sind nicht selten. Da stellt sich früher oder später die Frage, ob man eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen sollte. Schließlich haftet der Besitzer für alle Schäden, die das Tier verursacht, in voller Höhe und mit dem Privatvermögen.
Ob eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Dich als Studentin oder als Student Sinn macht, hängt von der Art des Tieres und von den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deinem Bundesland ab. Wenn Du einen Hund hast, um nur ein Beispiel zu nennen, bist Du als Hundehalter in einigen Bundesländern dazu verpflichtet, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Nur in sechs Bundesländern ist diese Versicherung für alle Hundehalter und unabhängig von der Rasse verpflichtend. Dazu zählen: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, also in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen, müssen alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, versichert werden.
Ja. Unabhängig davon, ob eine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, sollten Studierende über den Abschluss dieser Versicherung nachdenken. Tatsächlich ist es, wie eingangs erwähnt, nämlich so, dass Hundehalter für alle Schäden, die ihr Hund verursacht, mit ihrem kompletten Privatvermögen und in unbegrenzter Höhe haften. Dies kann die eigene Existenz gefährden.
Beispiel: Du gehst mit Deinem Hund Gassi, er sieht eine Katze, reißt sich los, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit einem hohen Sach- und Personenschaden. Als Besitzer musst Du für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen.
Ja! Wenn Du eine Schlange, einen Skorpion oder eine Spinne in Deinem Haushalt hast, dann empfehlen wir Dir, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sollte Dein Exot giftig sein und die Gefahr bestehen, dass das Tier jemanden beißt oder sticht, dann solltest Du unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass giftige Exoten aus Ihrem Terrarium ausbrechen und von der Feuerwehr oder Fachleuten eingefangen werden müssen. Dadurch entstehen in der Regel Kosten von mehreren tausend Euro. Zudem kann der Biss oder Stich durch einen giftigen Exoten schnell massive Behandlungs- und Schadensersatzkosten nach sich ziehen, die Dich für viele Jahre lang in finanzieller Hinsicht stark belasten.
Nein! Katzen zählen zu den Kleintieren. Für Kleintiere, wie Katzen, Nagetiere und Vögel, ist die studentische private Haftpflichtversicherung zuständig. Da eine Privathaftpflichtversicherung eine Vielzahl von fundamentalen Risiken abdeckt und zudem vergleichsweise günstig ist, sollten alle Studierenden, unabhängig von Studiensemester und Fachrichtung, eine solche Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Nein! Grundsätzlich schützen Tierhalter-Haftpflichtversicherungen bei vorübergehenden Aufenthalten in allen EU-Staaten. Solltest Du mit Deinem Haustier aber in das außereuropäische Ausland reisen oder dauerhaft ins Ausland umziehen, dann musst Du mit Deinem Haftpflichtversicherer Rücksprache halten. Alternativ kannst Du auch einmal einen Blick in Deinen Versicherungsschein werfen.
Für viele Versicherungen besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Dabei versteht man unter Selbstbeteiligung, dass du als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer im Schadensfall die ersten 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro selber tragen musst. Der Vorteil: Tierhalter-Haftpflichtversicherungen mit Selbstbeteiligung sind in der Regel günstiger als Tarife ohne Selbstbeteiligung. Somit kannst Du Jahr für Jahr bares Geld sparen. Ob ein Tarif mit Selbstbeteiligung das Richtige für Dich ist, musst Du natürlich selber entscheiden.
Nahezu alle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen beinhalten einen erweiterten Schutz für Dritte, die sich zeitweise um das Tier kümmern. Somit können Deine Freunde oder Nachbarn sich unbesorgt um Dein Tier kümmern.
Hier gibt es keine leider einheitliche Regelung. Gute Versicherungsgesellschaften schließen Welpen bis zum Alter von 12 Monaten automatisch in den Versicherungsschutz ein.
Da Du für alle Schäden Deines Haustieres mit Deinem Privatvermögen und in unbegrenzter Höhe haftest, solltest Du möglichst hohe Deckungssummen wählen. Wir empfehlen, für Personen- und Sachschäden pauschal mindestens 10 Millionen Euro und für Vermögensschäden mindestens 1 Million Euro abzusichern. Lasse Dir einfach mehrere Angebote mit unterschiedlichen Deckungssummen berechnen, um zu sehen, wie stark eine höhere Absicherung den Beitrag beeinflusst. In der Regel ist eine höhere Absicherung gar nicht so viel teurer.
Es kommt bei Besitzern von Hunden immer wieder vor, dass der Hund in einen Streit mit einem anderen Hund gerät. Oftmals gehen die Besitzer dann dazwischen und werden selber gebissen. Eine Behandlung wird notwendig. Nun ist es leider so, dass einige Hundebesitzer weder eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben noch über die finanziellen Mittel verfügen, um den verursachten Schaden zu begleichen. In diesem Fall hilft Dir Deine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossener Schadensersatz-Ausfalldeckung weiter. Sie übernimmt Deine Behandlungskosten, wenn der Verursacher nicht in der Lage ist, Dir den entstandenen Schaden zu bezahlen.
Nein. Für Kleintiere, wie Katzen, Nagetiere und Vögel, brauchst Du keine eigenständige Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch Kleintiere verursacht werden, sind in der Regel durch Deine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicherzugehen, solltest Du einen Blick in Deinen Versicherungsschein werfen.
Nicht unbedingt. Wenn Du Nutztiere hältst, dann haftest Du nicht für die durch diese verursachten Schäden, wenn Du Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Solltest Du ein Nutztier als Haustier halten, so ist es – je nachdem, um welches Tier es sich handelt – auch möglich, dass Du einen Versicherungsschutz über Deine studentische Privathaftpflichtversicherung hast.
Beispiel: Du bist neben Deinem Studium Hobbyimker. In diesem Fall bist Du durch Deine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Aber: Wenn Du die Imkerei gewerblich betreibst, dann musst Du Deine Bienen gesondert absichern.
Die Kosten der Tierhalter-Haftpflichtversicherung hängen primär von der Art des Tieres, den vereinbarten Deckungssummen und der Zahlungsweise ab. Damit Du einen groben Eindruck gewinnst: Für Deinen Hund musst Du mit rund 60 Euro Beitrag pro Jahr rechnen. Solltest Du ein Pferd haben, dann musst Du 180 Euro für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung einplanen.
Wenn Du Tierbesitzer bist und Dich für den Abschluss einer studentischen Tierhalter-Haftpflichtversicherung interessierst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an.
In einigen Bundesländern – darunter Berlin, Hamburg und Niedersachsen – besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, unabhängig von der Rasse.
In anderen Regionen ist sie nur für als gefährlich eingestufte Hunde erforderlich. Studierende sollten also unbedingt prüfen, welche Regelung in ihrem Bundesland gilt.
Für Hunde und exotische Tiere wie Schlangen, Skorpione oder giftige Spinnen wird dringend eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfohlen – unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht.
Schäden durch diese Tiere können existenzbedrohende Kosten verursachen. Für Katzen und Kleintiere reicht in der Regel eine normale Privathaftpflichtversicherung.
Wichtige Leistungsmerkmale sind hohe Deckungssummen (mind. 10 Mio. Euro), EU-weite Gültigkeit, mögliche Selbstbeteiligung zur Beitragsreduzierung und eine Schadensersatz-Ausfalldeckung, wenn der eigentliche Verursacher nicht zahlen kann.
Zusätzlich sollten auch Dritte, wie Freunde oder Nachbarn, beim zeitweiligen Ausführen des Tieres mitversichert sein.