Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Über 23 Millionen Versicherungsverträge sprechen eine klare Sprache. Viele Studentinnen und Studenten fragen sich – insbesondere nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung daher, ob sie bereits während des Studiums eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollen. Schließlich sind im Falle eines Rechtsstreites die potenziellen Anwalts- und Prozesskosten für Studierende nur schwer zu tragen. Mit diesem Beitrag möchten wir Dich über das Thema informieren und Dir eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen.
Eine Studentenrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung, die auf die spezifischen Absicherungsbedürfnisse von Studentinnen und Studenten zugeschnitten ist. Üblicherweise beinhaltet eine Studentenrechtsschutzversicherung eine Absicherung in den Bereichen Privatrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommt aber auch eine Absicherung in Verwaltungsstreitigkeiten. Zu denken ist dabei z. B. an eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, weil dir eine Zulassung verweigert wird oder du gegen eine ungerechtfertigte Benotung vorgehen musst.
Grundsätzlich gilt: Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut, und daher kannst Du als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer Dir in einem gewissen Maße die Rechtsbereiche heraussuchen, die Du absichern möchtest und für die Du bereit bist, einen Beitrag zu zahlen.
Studierende haben – basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen – insbesondere in folgenden Fällen auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen:
Der weitaus größte Teil der Rechtsschutzversicherungen beinhaltet eine sogenannte Wartezeit von 3 oder 6 Monaten. Unter der Wartezeit wird der Zeitraum verstanden, der nach Vertragsabschluss verstrichen sein muss, damit die Versicherung vom Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreites genutzt werden kann. Hintergrund für diese Regelung ist, dass Versicherungen vermeiden wollen, dass Versicherungsnehmer im Falle eines drohenden Rechtsstreits noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Somit soll also Missbrauch verhindert werden.
Nein. Die Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, und somit kannst Du immer frei entscheiden, ob diese Absicherung wichtig für Dich ist und Du bereit bist, den entsprechenden Versicherungsbeitrag zu zahlen. Wenn Dein Budget extrem knapp ist, dann solltest Du vielleicht darüber nachdenken, ob Du nicht zunächst eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.
Wenn Deine Eltern bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann solltest Du zunächst prüfen, ob Du vielleicht in der Versicherung Deiner Eltern eingeschlossen bist und somit keine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen musst. Grundsätzlich ist es möglich, dass Du bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bist, wenn Du noch zu Hause wohnst und noch nicht verheiratet bist. Ein Blick in den Vertrag Deiner Eltern kann sich also lohnen und eine unnötige Doppelversicherung vermeiden.
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht ganz günstig. Insbesondere für Studentinnen und Studenten, die knapp bei Kasse sind, kann die Rechtsschutzversicherung ein Loch in die Haushaltskasse reißen.
Um die Kosten für die Rechtsschutzversicherung zu senken, können Studierende grundsätzlich an drei Stellschrauben drehen:
Die Wartezeit ist nicht einheitlich geregelt. In der Regel musst Du mit einer Wartezeit von 3 Monaten rechnen. Einige Versicherungen vereinbaren stets eine Wartezeit von 6 Monaten. Grundsätzlich musst Du Dir bewusst sein, dass Du für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache bereits vor Ablauf der Wartezeit entstanden ist, keinen Versicherungsschutz hast.
Nein. Rechtsschutzversicherungen können eine begrenzte oder unbegrenzte Absicherung im europäischen Raum bieten. Regelmäßig ist aber ein Privat- und Verkehrsrechtsschutz im Versicherungsvertrag eingeschlossen, der innerhalb Europas unbegrenzt gilt. Wenn Du für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehst und eine Rechtsschutzversicherung für Dich in dieser Zeit wichtig ist, dann solltest Du Deine Versicherung kontaktieren oder Dich beraten lassen.
Die studentische Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall alle vertraglich vereinbarten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstehen. Üblicherweise sind dies die Anwalts- und Gerichtskosten. Hinzukommen können die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige, sowie die Aufwandsentschädigungen für Zeugen. Schließlich werden auch noch die Kosten der Gegenseite, die dieser im Rahmen des Rechtsstreits entstanden sind, übernommen, wenn Du den Rechtsstreit verlierst.
Grundsätzlich kannst Du Deine studentische Rechtsschutzversicherung nur nutzen, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit von 3 bis 6 Monaten eingetreten ist. Wenn Deine Versicherung einen „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ enthält, dann können auch Versicherungsfälle, die vor dem Vertragsabschluss ihren Ursprung haben, mitversichert sein. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz in der Regel an einige Voraussetzungen geknüpft. So kann z. B. vorausgesetzt werden, dass die Versicherung bereits 3 oder 5 Jahre besteht und die Prämien regelmäßig entrichtet worden sind.
Wenn Du Dich für den Abschluss einer studentischen Rechtsschutzversicherung interessierst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an. Auf dieser Basis kannst Du Dich dann für oder gegen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Studierende entscheiden.
Absicherung gibt’s meist bei Streitigkeiten rund um Miete, Uni, Nebenjob oder Verkehr.
Auch Probleme mit dem BAföG-Amt oder Vertragsstreitigkeiten können abgedeckt sein. Wichtig: Der genaue Schutz hängt vom gewählten Tarif ab – besonders Verwaltungsrechtsschutz (z. B. bei Prüfungsanfechtung) ist für viele Studierende relevant.
In der Regel erst nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten.
Das bedeutet: Die Versicherung übernimmt nur Rechtsfälle, die nach dieser Frist entstehen. Wer vorsorgen will, sollte also frühzeitig abschließen – nicht erst, wenn sich ein Streit abzeichnet.
Oft reicht der Schutz der Eltern – zumindest bis zum 25. Lebensjahr.
Voraussetzung ist meist, dass Du noch zu Hause wohnst und nicht verheiratet bist. Daher lohnt sich ein Blick in die bestehende Familienversicherung, bevor Du einen eigenen Vertrag abschließt.