Studierende

Rechtsschutzversicherung

Sollten Studentinnen und Studenten eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Über 23 Millionen Versicherungsverträge sprechen eine klare Sprache. Viele Studentinnen und Studenten fragen sich – insbesondere nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung daher, ob sie bereits während des Studiums eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollen. Schließlich sind im Falle eines Rechtsstreites die potenziellen Anwalts- und Prozesskosten für Studierende nur schwer zu tragen. Mit diesem Beitrag möchten wir Dich über das Thema informieren und Dir eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen.

Rechtsschutz

Welche Leistungen umfasst eine Rechtsschutzversicherung für Studentinnen und Studenten?

Eine Studentenrechtsschutzversicherung ist eine Rechtsschutzversicherung, die auf die spezifischen Absicherungsbedürfnisse von Studentinnen und Studenten zugeschnitten ist. Üblicherweise beinhaltet eine Studentenrechtsschutzversicherung eine Absicherung in den Bereichen Privatrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommt aber auch eine Absicherung in Verwaltungsstreitigkeiten. Zu denken ist dabei z. B. an eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, weil dir eine Zulassung verweigert wird oder du gegen eine ungerechtfertigte Benotung vorgehen musst.

Grundsätzlich gilt: Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut, und daher kannst Du als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer Dir in einem gewissen Maße die Rechtsbereiche heraussuchen, die Du absichern möchtest und für die Du bereit bist, einen Beitrag zu zahlen.

Was sind die häufigsten Fälle, in denen Studentinnen und Studenten eine Rechtsschutzversicherung genutzt haben?

Studierende haben – basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen – insbesondere in folgenden Fällen auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen:

  • Das BAföG-Amt kürzt Deine BAföG-Leistungen, ohne dazu berechtigt zu sein.
  • Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs ist ein Schaden entstanden, für den Du ungerechtfertigterweise verantwortlich gemacht wirst.
  • Der Vermieter möchte Schäden an der Immobilie ohne rechtliche Grundlage auf Dich abwälzen und Dich für die Sanierungs- oder Renovierungskosten verantwortlich machen.
  • Dein Vermieter erhöht Deine Miete in einem unangemessenen Maße oder wälzt zu viele Nebenkosten auf Dich ab.
  • Du hast einen Vertrag abgeschlossen und es kommt zu Streitigkeiten.
  • Du bist mit dem Fahrrad unterwegs und wirst für einen Unfall verantwortlich gemacht. In der Folge wirst Du mit massiven Schadensersatzforderungen konfrontiert.
  • Du hast eine Streitigkeit mit Deiner Universität und musst Dein Recht einklagen.

Ab wann bietet eine studentische Rechtsschutzversicherung einen Schutz?

Der weitaus größte Teil der Rechtsschutzversicherungen beinhaltet eine sogenannte Wartezeit von 3 oder 6 Monaten. Unter der Wartezeit wird der Zeitraum verstanden, der nach Vertragsabschluss verstrichen sein muss, damit die Versicherung vom Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreites genutzt werden kann. Hintergrund für diese Regelung ist, dass Versicherungen vermeiden wollen, dass Versicherungsnehmer im Falle eines drohenden Rechtsstreits noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Somit soll also Missbrauch verhindert werden.

Müssen Studentinnen und Studenten eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Nein. Die Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, und somit kannst Du immer frei entscheiden, ob diese Absicherung wichtig für Dich ist und Du bereit bist, den entsprechenden Versicherungsbeitrag zu zahlen. Wenn Dein Budget extrem knapp ist, dann solltest Du vielleicht darüber nachdenken, ob Du nicht zunächst eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

Können Studentinnen und Studenten bereits über die Rechtsschutzversicherung der Eltern abgesichert sein?

Wenn Deine Eltern bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann solltest Du zunächst prüfen, ob Du vielleicht in der Versicherung Deiner Eltern eingeschlossen bist und somit keine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen musst. Grundsätzlich ist es möglich, dass Du bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bist, wenn Du noch zu Hause wohnst und noch nicht verheiratet bist. Ein Blick in den Vertrag Deiner Eltern kann sich also lohnen und eine unnötige Doppelversicherung vermeiden.

Wie können Studentinnen und Studenten die Kosten für ihre Rechtsschutzversicherung senken?

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht ganz günstig. Insbesondere für Studentinnen und Studenten, die knapp bei Kasse sind, kann die Rechtsschutzversicherung ein Loch in die Haushaltskasse reißen.
Um die Kosten für die Rechtsschutzversicherung zu senken, können Studierende grundsätzlich an drei Stellschrauben drehen:

  • Bausteine gezielt auswählen: Viele Versicherungen locken Studierende mit Absicherungspaketen, die eine Vielzahl von Rechtsbereichen beinhalten. Um die Kosten zu senken, solltest Du Dir überlegen, welche Bereiche Du wirklich absichern möchtest. Nicht jeder, um nur ein Beispiel zu nennen, braucht eine Absicherung für den beruflichen Bereich. Um Deinen Absicherungsbedarf und die Versicherungskosten auszubalancieren, solltest Du Dir mehrere Angebote mit unterschiedlichen Versicherungsleistungen berechnen lassen und Dich dann auf dieser Basis für eine auf Deine Bedürfnisse passende Absicherung entscheiden.
  • Zahlungsweise ändern: Rechtsschutzversicherungen werden häufig monatlich oder quartalsweise gezahlt. Ein Wechsel auf eine jährliche Zahlungsweise reduziert die jährlichen Kosten für die Rechtsschutzversicherung um einige Euro.
  • Selbstbeteiligung vereinbaren: Ein Rechtsstreit kann hohe Anwalts- und Prozesskosten mit sich bringen. Wenn Du nun mit der Versicherung vereinbarst, dass Du im Falle eines Rechtsstreites die ersten 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro aus eigener Tasche zahlst, dann kannst Du den Beitrag für die Versicherung deutlich senken. Daher: Lasse Dir stets Angebote mit einer Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung berechnen.

Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Studentinnen und Studenten

Mit welcher Wartezeit muss man bei einer studentischen Rechtsschutzversicherung rechnen?

Die Wartezeit ist nicht einheitlich geregelt. In der Regel musst Du mit einer Wartezeit von 3 Monaten rechnen. Einige Versicherungen vereinbaren stets eine Wartezeit von 6 Monaten. Grundsätzlich musst Du Dir bewusst sein, dass Du für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache bereits vor Ablauf der Wartezeit entstanden ist, keinen Versicherungsschutz hast.

Haben studentische Rechtsschutzversicherungen eine weltweite Deckung?

Nein. Rechtsschutzversicherungen können eine begrenzte oder unbegrenzte Absicherung im europäischen Raum bieten. Regelmäßig ist aber ein Privat- und Verkehrsrechtsschutz im Versicherungsvertrag eingeschlossen, der innerhalb Europas unbegrenzt gilt. Wenn Du für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehst und eine Rechtsschutzversicherung für Dich in dieser Zeit wichtig ist, dann solltest Du Deine Versicherung kontaktieren oder Dich beraten lassen.

Welche Kosten übernimmt die studentische Rechtsschutzversicherung?

Die studentische Rechtsschutzversicherung übernimmt im Schadensfall alle vertraglich vereinbarten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstehen. Üblicherweise sind dies die Anwalts- und Gerichtskosten. Hinzukommen können die Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige, sowie die Aufwandsentschädigungen für Zeugen. Schließlich werden auch noch die Kosten der Gegenseite, die dieser im Rahmen des Rechtsstreits entstanden sind, übernommen, wenn Du den Rechtsstreit verlierst.

Was bedeutet es, wenn die studentische Rechtsschutzversicherung einen „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ enthält?

Grundsätzlich kannst Du Deine studentische Rechtsschutzversicherung nur nutzen, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit von 3 bis 6 Monaten eingetreten ist. Wenn Deine Versicherung einen „Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit“ enthält, dann können auch Versicherungsfälle, die vor dem Vertragsabschluss ihren Ursprung haben, mitversichert sein. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz in der Regel an einige Voraussetzungen geknüpft. So kann z. B. vorausgesetzt werden, dass die Versicherung bereits 3 oder 5 Jahre besteht und die Prämien regelmäßig entrichtet worden sind.

Unser Beratungsangebot:

Rechtsschutzversicherung für Studenten

Wenn Du Dich für den Abschluss einer studentischen Rechtsschutzversicherung interessierst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an. Auf dieser Basis kannst Du Dich dann für oder gegen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Studierende entscheiden.

Fragen & Antworten

Absicherung gibt’s meist bei Streitigkeiten rund um Miete, Uni, Nebenjob oder Verkehr.

Auch Probleme mit dem BAföG-Amt oder Vertragsstreitigkeiten können abgedeckt sein. Wichtig: Der genaue Schutz hängt vom gewählten Tarif ab – besonders Verwaltungsrechtsschutz (z. B. bei Prüfungsanfechtung) ist für viele Studierende relevant.

In der Regel erst nach einer Wartezeit von 3 bis 6 Monaten.

Das bedeutet: Die Versicherung übernimmt nur Rechtsfälle, die nach dieser Frist entstehen. Wer vorsorgen will, sollte also frühzeitig abschließen – nicht erst, wenn sich ein Streit abzeichnet.

Oft reicht der Schutz der Eltern – zumindest bis zum 25. Lebensjahr.

Voraussetzung ist meist, dass Du noch zu Hause wohnst und nicht verheiratet bist. Daher lohnt sich ein Blick in die bestehende Familienversicherung, bevor Du einen eigenen Vertrag abschließt.