Krankenversicherung
Studentinnen und Studenten sind verpflichtet, während ihres Studiums über eine gültige Krankenversicherung zu verfügen. Ohne diese können sie sich nicht an einer Hochschule immatrikulieren. Bei der Wahl der Krankenversicherung besteht zu Beginn des Studiums ein Wahlrecht: Studierende können für die Zeit des Studiums zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Beide Versicherungen haben für Studierende spezifische Vor- und Nachteile. Im Folgenden stellen wir die beiden Systeme gegenüber und geben Tipps für die Wahl einer geeigneten studentischen Krankenversicherung. Natürlich können wir Dich aber auch zum Thema studentische Krankenversicherung persönlich und kostenlos beraten.
Alle Studentinnen und Studenten haben zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Konkret: Studierende werden zu Beginn des Studiums grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugerechnet. Wenn Studierende sich aber in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern möchten, dann müssen sie sich zu Beginn des Studiums, spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung, aktiv von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Eine weitere Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, haben Studentinnen und Studenten, wenn die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern (Familienversicherung) endet oder das 30. Lebensjahr bzw. 14 Fachsemester überschritten wird.
Der weitaus größte Teil der Studentinnen und Studenten sind über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert. Dies ist die einfachste und zumindest in den ersten Jahren günstigste Lösung, da für die studentische Krankenversicherung in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr keine eigenen Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Studentinnen und Studenten sind in dieser Zeit über ihre Eltern kostenlos mitversichert. Die Ausübung eines studentischen Nebenjobs ändert daran nichts, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze (regelmäßig 538 Euro pro Monat) und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit während der Vorlesungszeit (20 Stunden pro Woche) nicht überschritten werden.
Ein Studium ist teuer und Studentinnen und Studenten sind oftmals gezwungen, neben dem Studium zu arbeiten. Wenn dabei die zulässige Höchststundenzahl von 20 Stunden pro Woche (ohne Semesterferien) überschritten wird, dann scheiden Studentinnen und Studenten aus der Familienversicherung aus. Das Gleiche passiert, wenn Studentinnen und Studenten durchschnittlich mehr als 538 Euro verdienen. In beiden Fällen wird ein eigener monatlicher Beitrag von rund 110 Euro fällig. Da die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Studentinnen und Studenten haben, die kaum mehr Kosten, aber deutlich mehr Leistungen bieten, kann ein Vergleich hier lohnen.
Unser Tipp: Wenn Du genau weißt, dass Du neben Deinem Studium viel arbeiten musst und die Verdienstgrenze und/ oder Stundengrenze für eine Mitversicherung in der Familienversicherung überschreiten wirst, dann solltest Du Dir Angebote für eine studentische private Krankenversicherung (PKV) berechnen lassen. Nur so kannst Du die Beiträge und Leistungen für Deinen konkreten Fall vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen.
Ein weiterer Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): der Leistungsumfang. Der Leistungskatalog der GKV ist gesetzlich definiert und es werden nur kassenärztliche Behandlungen erstattet. Im Sozialgesetzbuch § 12 SGB V steht explizit, dass nur Leistungen erstattet werden, die „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ sind. In der Folge müssen Zusatzleistungen stets aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die private Krankenversicherung (PKV) stellt für viele Studentinnen und Studenten eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Schließlich ist der Leistungsumfang deutlich größer und er kann zudem im gewissen Maße an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Oftmals gibt es hohe Zuschüsse zu Hilfsmittel, wie Brillen oder Kontaktlinsen und sinnvolle Prophylaxe-Behandlungen, wie die professionelle Zahnreinigung, werden erstattet.
Wenn eine Studentin bzw. ein Student eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, dann erfolgt eine umfassende Gesundheitsprüfung. Diese bildet die Grundlage für die Entscheidung des Versicherers, ob die Antragstellerin bzw. der Antragsteller überhaupt versichert werden können. Sollten Vorerkrankungen bestehen, so kann es sein, dass die Versicherung den Antrag ablehnt oder einen Beitragszuschlag verlangt. Studierende, die Vorerkrankungen haben, sollten, bevor sie sich für die GKV oder PKV entscheiden, zunächst mit einer anonymen Risikovoranfrage klären, ob eine private Krankenversicherung (PKV) für sie überhaupt infrage kommt. Wir übernehmen das gerne für Sie.
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da der individuelle Gesundheitszustand, der gewünschte Leistungsumfang und die Lebenspläne (z.B. Studium im Ausland) eine wichtige Rolle spielen. Um die beiden Systeme (GKV vs. PKV) zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen zu können, müssen konkrete Angebote eingeholt werden. Wir beraten Studentinnen und Studenten gerne und kostenlos, wenn es um das Thema „Krankenversicherung im Studium“ geht.
Nicht unbedingt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bieten in Deutschland immatrikulierten Studierenden in der Regel nur eine Basisabsicherung bei Aufenthalten im europäischen Raum. Daher sollten gesetzlich versicherte Studentinnen und Studenten bei Auslandsaufenthalten stets eine private Zusatzversicherung abschließen.
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) hingegen bieten regelmäßig einen weltweiten Versicherungsschutz für mindestens vier Wochen. Eine Leistungseinschränkung erfolgt in der Regel nicht.
Wenn Du Dich für den Abschluss einer studentischen Krankenversicherung interessierst und zum Thema „GKV vs. PKV für Studierende“ beraten lassen möchtest, dann vereinbare einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit einem Experten.
Zu Beginn des Studiums haben Studentinnen und Studenten in Deutschland die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) zu versichern.
Die Entscheidung muss spätestens drei Monate nach der Einschreibung getroffen werden. Wer in die PKV wechseln möchte, muss sich aktiv von der Versicherungspflicht befreien lassen. Spätere Wechsel sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. nach Ende der Familienversicherung oder mit Überschreiten des 30. Lebensjahrs.
Die GKV ist besonders für junge Studierende attraktiv, da sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über die Eltern mitversichert sind.
Nach dem 25. Lebensjahr ist ein günstiger Studententarif möglich (ca. 110 € monatlich). Die GKV verzichtet auf Gesundheitsprüfungen, hat aber einen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang. Verdient man zu viel oder arbeitet zu viel, endet die Familienversicherung automatisch.
Die PKV punktet mit mehr Leistungen, individueller Anpassbarkeit und oft kürzeren Wartezeiten – allerdings nur bei guter Gesundheit.
Spezielle Studententarife machen sie preislich konkurrenzfähig zur GKV. Es gibt aber Gesundheitsprüfungen, keine kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige und mögliche Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen.