Berufshaftpflichtversicherung
Medizinstudentinnen und Medizinstudenten haben einen besonderen Absicherungsbedarf. Dies liegt daran, dass es sich bei einem Medizinstudium nicht nur um eine wissenschaftliche, sondern auch um eine praktische Ausbildung direkt am Patienten handelt. Bereits im vorklinischen Abschnitt sammeln Medizinstudierende im Rahmen des Pflegepraktikums wertvolle praktische Erfahrungen bei der Arbeit mit Patientinnen und Patienten. In der Famulatur und dem Praktischen Jahr (PJ) werden die im Medizinstudium erworbenen theoretischen Kenntnisse dann in der Praxis erprobt und gefestigt. Und sogar in der Zwischenzeit sind viele Medizinstudierende praktisch tätig: Um ihr Studium zu finanzieren, arbeiten sie in der Klinik als Hakenhalter im OP, Präpassi, Nachtwache oder klinische Aushilfe.
Die praktischen Bestandteile des Medizinstudiums sind ein unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil der Ausbildung – keine Frage. Sie bergen für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten aber, aufgrund der mangelnden praktischen Erfahrung, auch immer das Risiko, dass Fehler passieren, die zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden führen. Daher sollten Medizinstudierende unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Medizinstudentinnen und Medizinstudenten sind im Laufe ihres Studiums immer wieder praktisch tätig. Wenn dabei Fehler passieren, die zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen, dann muss der Medizinstudierende für den verursachten Schaden aufkommen. Gemäß § 823 BGB haftet jeder Schadensverursacher unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Das bedeutet im schlimmsten Fall, insbesondere wenn ein Patient dauerhaft geschädigt wurde, dass der Verursacher in finanzieller Hinsicht ruiniert ist.
Um dieses existenzielle Risiko abzusichern, können Medizinstudierende eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese prüft im Falle einer Schadensersatzforderung zunächst, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass Medizinstudierende und auch Mediziner mit ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Sollte die Schadensersatzforderung nicht gerechtfertigt sein, wehrt die Versicherung diese auf eigene Kosten ab.
Sollte die Schadensersatzforderung gerechtfertigt sein, dann übernimmt die Versicherung, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die Begleichung des Schadens. Somit muss die versicherte Medizinstudentin bzw. der versicherte Medizinstudent nicht selber für die Schadensersatzzahlung aufkommen. Das eigene Vermögen bleibt erhalten.
In der Regel sind Medizinstudentinnen und Medizinstudenten nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Es gibt aber Universitäten, die die hohe Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung erkannt haben und ihre Medizinstudierenden zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichten. Eine entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung findet sich z. B. in der Prüfungs- und Studienordnung der LMU. Dort heißt es in § 17: „Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.“
Gleiches gilt für die TU München. Dort steht explizit, dass „jeder Medizinstudent ist dazu verpflicht eine Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Dauer des Studiums abzuschließen.“
Die Universität Ulm empfiehlt ihren Medizinstudierenden vor Antritt einer Famulatur oder eines Praktischen Jahres (PJ) im Ausland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wir könnten weitere Beispiele aufführen. Es sollte aber deutlich geworden sein, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende ganz wichtig ist.
Jede Versicherung kostet Geld. Dies ist auch nachvollziehbar, wenn man sich vor Augen führt, dass die Versicherung ein Risiko abdeckt und diese Risikoübernahme entsprechend bezahlt werden muss. Glücklicherweise ist der Marburger Bund, der größte Medizinerverband mit über 141.000 Mitgliedern, bereit, diese Kosten für seine studentischen Mitglieder zu übernehmen. Mit dieser Maßnahme fördert er seinen Nachwuchs. Da die studentische Mitgliedschaft im Marburger Bund für das gesamte Studium kostenlos ist, sollten Medizinstudierende die Gelegenheit nutzen und den Berufsverband unverbindlich kennenlernen und gleichzeitig die kostenlose Berufshaftpflichtversicherung beantragen.
Die kostenlose Berufshaftpflichtversicherung des Marburger Bundes kannst Du hier beantragen.
Übrigens: Neben einer kostenlosen Berufshaftpflichtversicherung kannst Du beim Marburger Bund auch noch eine kostenlose Auslandskrankenversicherung bekommen.
Jede Medizinstudentin und jeder Medizinstudent sollte eine Berufshaftpflichtversicherung während des gesamten Medizinstudiums haben. Da diese Absicherung so wichtig ist, hat der Berufsverband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, der Marburger Bund, entschieden, die Kosten für diese Absicherung für seine studentischen Mitglieder für das gesamte Medizinstudium zu übernehmen.
Das Gute: Die Mitgliedschaft im Marburger Bund, dem Berufsverband, in dem bereits über 141.000 Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte organisiert sind, ist für Medizinstudierende kostenlos! Somit können Medizinstudierende sich kostenlos versichern und zudem den größten deutschen Ärzteverband kostenfrei kennenlernen.
Die kostenlose Berufshaftpflichtversicherung des Marburger Bundes kannst Du hier beantragen.
Übrigens: Neben einer kostenlosen Berufshaftpflichtversicherung kannst Du auch noch eine kostenlose Auslandskrankenversicherung bekommen.
Nein. Eltern haben in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung für die Familie abgeschlossen. Diese unterscheidet sich fundamental von der spezifischen Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende. In einer klassischen Privathaftpflichtversicherung sind die berufsspezifischen Risiken nicht abgesichert. Daher sollten Medizinstudierende stets eine auf sie zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung der spezifischen Risiken, wie z. B. Erste-Hilfe-Leistungen, abschließen.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind drei grundlegende Kategorien von Schäden, die durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden können.
Beispiel 1: Ein Chirurg verletzt bei einer Operation einen wichtigen Nerv. Dies führt zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung.
Beispiel 2: Ein Hausarzt verschreibt ein falsches Medikament oder gibt eine zu hohe Dosierung vor. Dies führt beim Patienten zu einer dauerhaften Schädigung.
Beispiel 3: Ein Arzt begeht einen Diagnosefehler. In der Folge wird eine ernsthafte Erkrankung zu spät erkannt und der Patient verstirbt.
Beispiel 1: Eine Medizinstudentin beschädigt während der Behandlung eines Patienten dessen Hörgerät.
Beispiel 2: Ein Medizinstudent beschädigt während einer Behandlung versehentlich ein teures medizinisches Gerät des Krankenhauses.
Beispiel 3: Ein Arzt beschädigt während einer Behandlung die Kleidung eines Patienten.
Beispiel 1: Ein Patient kann aufgrund eines Behandlungsfehlers nicht mehr seiner Arbeit nachgehen. Der entgangene Verdienst stellt einen Vermögensschaden dar.
Beispiel 2: Ein Arzt stellt einem privat versicherten Patienten fälschlicherweise eine zu hohe Rechnung. Der Patient erleidet einen Vermögensschaden.
Beispiel 3: Eine Patientin ist aufgrund eines Behandlungsfehlers auf dauerhafte Pflege angewiesen. Die entstehenden Pflegekosten sind ein Vermögensschaden.
Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Medizinstudierende beinhalten eine subsidiäre Privathaftpflichtversicherung. Dies trifft auch auf die für Medizinstudentinnen und -studenten kostenfreie Berufshaftpflichtversicherung des Marburger Bundes zu.
Wenn von einer subsidiären Versicherung gesprochen wird, bedeutet das, dass diese Versicherung erst dann leistet, wenn alle anderen möglichen Versicherungen ihre Leistungspflicht ausgeschöpft haben. Sie tritt also gewissermaßen in die zweite Reihe. Wenn also Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern besteht, dann muss diese für den Schaden aufkommen.
Wenn Du Dich für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung speziell für Medizinstudierende interessierst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an. Natürlich kannst Du hier auch Deine kostenlose studentische Mitgliedschaft für den Marburger Bund und gleichzeitig die vom Berufsverband gesponserte Berufshaftpflichtversicherung beantragen.
Medizinstudierende sind im Studium praktisch tätig und können dabei unbeabsichtigt Schäden verursachen – etwa an Patienten oder Material. Laut § 823 BGB haften sie dafür mit ihrem gesamten Vermögen.
Berufshaftpflichtversicherung schützt vor diesem finanziellen Risiko: Sie prüft zunächst, ob Schadensersatzforderungen berechtigt sind, wehrt unberechtigte ab und übernimmt berechtigte Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. So bleibt das eigene Vermögen geschützt.
Ja – über den Marburger Bund! Der größte deutsche Ärzteverband übernimmt die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung seiner studentischen Mitglieder.
Die Mitgliedschaft ist für die gesamte Studiendauer kostenlos und bietet neben dem Versicherungsschutz weitere Vorteile. Eine einfache Möglichkeit, sich früh abzusichern und den Berufsverband kennenzulernen.
Nein. Die Privathaftpflicht schützt zwar im Alltag, deckt aber keine berufsspezifischen Risiken ab.
Für Medizinstudierende ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung nötig – etwa für praktische Tätigkeiten oder Erste-Hilfe-Leistungen im Studium. Nur so sind sie im Ernstfall richtig abgesichert.