Krankenzusatzversicherung
Viele Akademikerinnen und Akademiker arbeiten in Berufen, die mit einer hohen Verantwortung und Entscheidungsdruck einhergehen. Diese besondere berufliche Situation bringt einige gesundheitliche Risiken mit sich, denen angemessen begegnet werden sollte.
Das Problem: Insbesondere zu Beginn der beruflichen Tätigkeit sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen regelmäßig Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da sie sich noch nicht für eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) qualifizieren. Voraussetzung hierfür wäre die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, ein Beamtenstatus oder ein Einkommen, das über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69 300 Euro brutto im Jahr liegt.
Die Lösung: Um die Basisversorgung während der Zeit der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinnvoll zu ergänzen und somit im Krankheitsfall möglichst gut und umfassend versorgt zu sein, sollten Akademikerinnen und Akademiker über den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung nachdenken. Diese kostet in der Regel nur wenige Euro.
In diesem Beitrag stellen wir die Krankenzusatzversicherungen vor, die für Akademikerinnen und Akademiker besonders geeignet sind. Auf dieser Basis ist eine fundierte Entscheidung möglich. Natürlich können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen und sich persönlich und natürlich unverbindlich zum Thema „Krankenzusatzversicherung“ beraten lassen.
Die Absicherung von Akademikerinnen und Akademikern hängt stark von den individuellen Absicherungswünschen ab. Einigen ist die freie Arztwahl im Krankenhaus besonders wichtig. Diese schließen eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ab. Andere reisen viel und möchten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Grundsätzlich sollte jeder sich überlegen, ob eine der im Folgenden aufgelisteten Zusatzversicherungen für die individuelle Absicherung in Frage kommt:
Akademikerinnen und Akademiker, die aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, haben in den ersten sechs Wochen der Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Diese zahlt aber nur 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Nettogehalts). Zudem ist die Zahlung auf maximal 78 Wochen für dieselbe Krankheit begrenzt. Dies kann zu einem erheblichen Einkommensverlust führen. Nach Ablauf der 78 Monate kann der erkrankte Arbeitnehmer nur noch Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe beantragen.
Eine Krankentagegeldversicherung kann die Lücke zwischen dem gezahlten Krankengeld und dem üblich gezahlten Gehalt schließen. Somit können finanzielle Engpässe während längerer Krankheitsphasen vermieden und der Lebensunterhalt gesichert werden.
Akademikerinnen und Akademiker haben in der Regel hohe Ansprüche an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt. Sie möchten einen bestimmten, besonders qualifizierten Mediziner oder den Chefarzt in Anspruch nehmen. Das Problem: Gesetzlich Versicherte haben keine freie Arztwahl. Das Krankenhaus entscheidet, welche Ärztin oder welcher Arzt den Patienten behandelt. Akademikerinnen und Akademiker, die einen bestimmten Mediziner für ihre Behandlung in Anspruch nehmen möchten, müssen diese „Wahlleistung“ aus eigener Tasche bezahlen. Das Gleiche gilt für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Die Krankenzusatzversicherung übernimmt, je nach gewähltem Tarif, die höheren Arzthonorare und auch die Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Akademikerinnen und Akademiker sind weltoffene und mobile Menschen. Viele reisen – ob beruflich oder privat – regelmäßig ins Ausland, um ihren Horizont zu erweitern und neue Kulturen kennenzulernen. Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, haben nur bei vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union eine Grundabsicherung durch die GKV. Tatsächlich ist es so, dass nur ein Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen besteht. Was das genau bedeutet, ist nicht immer klar, und daher kommt es in jedem Jahr immer wieder zu Streitigkeiten. Wenn die jeweilige GKV zu dem Schluss kommt, dass die Behandlung im Ausland nicht unbedingt notwendig war, dann bleibt der Kunde auf den gesamten Kosten sitzen. Daher sollte man bei jeder Auslandsreise eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Diese zahlt in der Regel die Behandlungen und bietet zudem, wenn der schlimmste Fall eintritt, den notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.
Die Zahnzusatzversicherung ist eine der beliebtesten Zusatzversicherungen von Akademikerinnen und Akademikern. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass Zahnbehandlungen in der Regel sehr kostspielig sind und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz übernimmt. Je nachdem, ob im Vorfeld der anstehenden Behandlung eine regelmäßige Vorsorge vorgenommen wurde, übernimmt die GKV nur 60 bis 75 Prozent und auch nur dann, wenn man sich für den von der Krankenkasse vorgesehenen Zahnersatz entscheidet.
Eine Zahnzusatzversicherung kann, je nach gewähltem Tarif, die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz übernehmen. Somit entfällt das Kostenrisiko und es müssen keine Rücklagen für eine potenzielle Zahnbehandlung gebildet werden.
Alle Akademikerinnen und Akademiker, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Diese bietet eine Grundabsicherung, sofern der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aber regelmäßig nicht die hohen Kosten für die Betreuung und medizinische Versorgung abdecken, müssen Betroffene regelmäßig einen Anteil aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, die hohen Kosten für die Betreuung und Pflege zu decken. Somit kann ein schleichendes Aufzehren der im Laufe des Berufslebens angesparten Gelder vermieden werden.
Die Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist eine grundlegende Entscheidung, die unmittelbar nach Abschluss des Hochschulstudiums und somit mit Beginn der ersten beruflichen Tätigkeit erfolgen sollte. Basierend auf den individuellen Präferenzen und Absicherungswünschen sollten dann diejenigen Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen werden, die als wichtig erachtet werden.
Im Gegensatz zur sinnvollen Krankentagegeldversicherung ist aus unserer Sicht der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung nicht besonders wichtig. Der Grund dafür ist, dass eine Krankenhaustagegeldversicherung einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang hat. Versicherte erhalten nur dann eine Leistung aus Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung, konkret einen bestimmten Geldbetrag pro Tag, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich im Krankenhaus liegt. Dies ist statistisch gesehen aber nur selten der Fall.
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung interessieren, dann stellen Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular. Ein auf das Thema Krankenzusatzversicherung spezialisierter Mitarbeiter wird Sie dann kontaktieren und individuell und unverbindlich beraten.
Gerade zu Beginn des Berufslebens sind viele Akademikerinnen und Akademiker gesetzlich versichert – mit nur grundlegender Absicherung.
Eine private Krankenzusatzversicherung hilft, Versorgungslücken zu schließen und sich im Krankheitsfall besser abzusichern.
Ob Zahnersatz, freie Arztwahl im Krankenhaus oder weltweite Absicherung auf Reisen –
Je nach Lebensstil und beruflicher Belastung sind unterschiedliche Zusatzversicherungen sinnvoll. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen wirklich relevant sind.
Idealerweise schließen Sie Ihre Krankenzusatzversicherung direkt mit dem Start ins Berufsleben ab.
So sichern Sie sich nicht nur bessere Leistungen, sondern auch günstigere Beiträge durch einen frühen Einstieg.