Akademiker

Dread-Disease-Versicherung

Dread-Disease-Versicherung speziell für Akademikerinnen und Akademiker

Akademikerinnen und Akademiker wissen, wie wichtig die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist, stellt diese doch in der Regel die Grundlage für das gesamte Lebenseinkommen dar. Nicht umsonst schließen Hochschulabsolventinnen und -absolventen daher in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab. Leider gibt es aber auch Fälle, in denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen nicht mehr möglich ist. Hier kommt die sogenannte Dread-Disease-Versicherung ins Spiel. Was unter einer Dread-Disease-Versicherung zu verstehen ist und wann diese vielleicht eine gute Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann, klären wir in diesem Beitrag.

Was beinhaltet eine Dread-Disease-Versicherung für Akademikerinnen und Akademiker?

Eine Dread-Disease-Versicherung ist eine Versicherung, die immer dann einen bestimmten Geldbetrag auszahlt, wenn eine der vertraglich definierten Krankheiten oder Leistungsfälle wie z. B. Krebs, ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall in einem vorab definierten Schweregrad eingetreten ist. Die Leistungspflicht der Dread-Disease-Versicherung hängt somit nicht vom Vorliegen einer Berufsunfähigkeit ab. Es kann also theoretisch sein, dass Leistungen aus einer Dread-Disease-Versicherung fällig werden und die versicherte Person weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit im uneingeschränkten Umfang nachgehen kann.

Beachte: Dread-Disease-Versicherungen zahlen im Leistungsfall immer einen einmaligen Geldbetrag. Die Auszahlung einer monatlichen Rente ist nicht möglich. Bei einigen Versicherern ist es zudem möglich, einen Todesfallschutz zu integrieren: Sollte die versicherte Person an einer versicherten Krankheit oder einem abgesicherten Leistungsfall versterben, dann wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig.

Welche Krankheiten und Leistungsfälle können in der Regel durch eine Dread-Disease-Versicherung abgesichert werden?

Die versicherten Krankheiten und Leistungsfälle unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Auch wenn daher keine pauschalen Aussagen möglich sind, so kann zumindest gesagt werden, dass Erkrankungen des Nervensystems, Krebs, Herzinfarkt und Multiple Sklerose in der Regel versichert werden können. Regelmäßig ausgeschlossen sind alle Krankheiten des Bewegungsapparates und psychische Krankheiten. Für eine genaue Übersicht der versicherten Krankheiten und Leistungsfälle muss ein konkretes Angebot einer Versicherung eingeholt werden. Wenn Sie möchten, dann erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot für eine Dread-Disease-Versicherung.

Wird bei der Beantragung einer Dread-Disease-Versicherung für Akademiker eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Ja. Da eine Dread-Disease-Versicherung im Schadensfall hohe Kosten für das Versicherungsunternehmen verursacht, wird eine detaillierte und umfassende Gesundheitsprüfung durchgeführt. Allerdings ist die Antragsprüfung nicht identisch mit der Antragsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da bei der Dread-Disease-Versicherung einige Krankheiten, wie z. B. psychische Erkrankungen und Erkrankungen von Knochen und Skelett in der Regel nicht versicherungsrelevant sind.

Tipp: Wenn Sie bereits eine Vorerkrankung haben oder Sie sich unsicher sind, wie Sie den Antrag für die Versicherung ausfüllen sollen, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen dabei!

Die häufigsten Fragen zur Dread-Disease-Versicherung für Akademikerinnen und Akademiker

Wie viel kostet eine Dread-Disease-Versicherung für Akademikerinnen und Akademiker?

Der Beitrag einer Dread-Disease-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab. Ganz entscheidend sind aber: die Versicherungssumme, das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person und die Frage, ob ein Todesfallschutz integriert werden soll. Ein angestellter 35-jähriger Akademiker, um nur ein Beispiel zu nennen, zahlt für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro monatlich einen Beitrag von rund 65 Euro.

Können die Beiträge zur Dread-Disease-Versicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja. Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung können als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Aber: Da der Sonderausgabenabzug auf 2.800 Euro im Jahr begrenzt ist und der Betrag bereits durch andere Posten bereits ausgeschöpft sein kann, muss individuell geprüft werden, ob und wie sich die Beiträge zu einer Dread-Disease-Versicherung steuerlich auswirken.

Ist die Auszahlung einer Dread-Disease-Versicherung steuerfrei oder steuerpflichtig?

Die Auszahlung aus einer Dread-Disease-Versicherung erfolgt als Einmalzahlung und ist steuerfrei. Sollte eine Todesfallabsicherung in den Vertrag integriert sein, dann kann die Auszahlung der Versicherungssumme für den Todesfall aber der Erbschaftssteuer unterliegen. Dies kann durch die Wahl einer sogenannten „Überkreuzversicherung“ vermieden werden. Dabei ist der Versicherungsnehmer z. B. der Ehe- oder Lebenspartner der versicherten Person.

Gibt es bei einer Dread-Disease-Versicherung eine Wartezeit?

Ja. Oftmals sind Krankheiten, wie Krebs, Multiple Sklerose oder Lungenerkrankungen erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsbeginn versichert. Diagnosen, die vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn erfolgen, sind somit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Da die Versicherer sich in den Versicherungsbedingungen im Hinblick auf die Wartezeit unterscheiden, sollte die konkrete Regelung unbedingt vor Vertragsabschluss durchgelesen werden.

Unser Beratungsangebot:

Dread-Disease-Versicherung für Akademiker

Wenn Sie sich für den Abschluss einer auf die Bedürfnisse von Akademikerinnen und Akademikern zugeschnittenen Dread-Disease-Versicherung interessieren, dann fordern Sie einfach ein individuelles und unverbindliches Angebot an.

Fragen & Antworten

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Geldsumme aus, wenn bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall diagnostiziert werden – unabhängig davon, ob man weiterhin arbeiten kann.

Sie stellt für Akademiker eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar, wenn diese wegen Vorerkrankungen nicht abgeschlossen werden kann.

Die versicherten Krankheiten unterscheiden sich je nach Anbieter, typischerweise sind jedoch Krebs, Multiple Sklerose oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen enthalten.

Psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparats sind meist ausgeschlossen – ein individuelles Angebot liefert hier Klarheit.

Auch bei der Dread-Disease-Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, jedoch weniger streng als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig sind unter anderem Wartezeiten bei bestimmten Diagnosen sowie steuerliche Aspekte der Beiträge und Auszahlungen, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.