Studierende

E-Bike und Fahrradversicherung

Sollten Studentinnen und Studenten eine E-Bike- oder Fahrradversicherung abschließen?

Viele Studentinnen und Studenten leben gesundheits- und umweltbewusst und nutzen für kurze Strecken ein E-Bike, ein Lastenrad oder ein klassisches Fahrrad. Da die Zeiten vorbei sind, in denen ein Rad nur wenige hundert Euro kostet, fragen sich viele Studentinnen und Studenten, ob sie das oftmals über 1.000 Euro teure Gefährt gesondert versichern sollten. Wir gehen mit diesem Beitrag der Frage auf den Grund und ermöglichen es Studierenden, eine fundierte Entscheidung für oder gegen eine spezifische E-Bike- oder Fahrradversicherung zu treffen.

Was beinhaltet eine studentische E-Bike- und Fahrradversicherung?

Versicherungen für Fahrräder und E-Bikes, also Fahrräder mit akkubetriebener Motorunterstützung, werden immer beliebter. Hintergrund sind die nicht zu unterschätzenden Anschaffungskosten. Ein gutes Fahrrad mit guten Testergebnissen kostet selten weniger als 700 Euro. Für ein hochwertiges E-Bike muss man in der Regel mit mehreren tausend Euro Anschaffungskosten rechnen. Da liegt der Gedanke nahe, sein wertvolles Fahrrad zu versichern.

Fahrradversicherungen beinhalten grundsätzlich immer einen Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert worden ist. Zudem ist es möglich, fest verbundene Fahrradteile, wie Lenker, Sattel, Räder und Akkus mitzuversichern. Schließlich können auch Zubehörteile, wie Helme, Luftpumpen und Kindersitze, in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Ist das E-Bike- oder Fahrrad nicht schon über die studentische Hausratversicherung abgesichert?

Wenn Du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast, dann kann es durchaus sein, dass für Dein E-Bike oder Fahrrad bereits eine Art Basisabsicherung besteht. Hausratversicherungen zählen Fahrräder regelmäßig zum Hausrat, wenn sich das Rad innerhalb der Wohnung oder im Keller des Hauses befindet. Beim Eintreten eines Hausratversicherungsfalls wäre somit Dein Fahrrad als Bestandteil des Hausrats mitversichert.

Wenn Du Dein E-Bike oder Fahrrad auch außerhalb Deiner Wohnung absichern möchtest, also z.B. an der Uni oder beim Einkaufen, dann musst Du in Deine Hausratversicherung eine spezifische Fahrradklausel integrieren. Um wirklich zu wissen, ob und inwieweit Dein E-Bike oder Fahrrad bereits durch Deine Hausratversicherung abgesichert ist, musst Du Dir die vereinbarten Bedingungen Deiner Versicherung einmal in Ruhe ansehen.

Sollten Studentinnen und Studenten eine Versicherung für ihr E-Bike oder Fahrrad abschließen?

Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Hier ist es ganz entscheidend, wie wertvoll Dein Fahrrad ist und wie oft Du es „einer Gefahr aussetzt“. Wenn Du Dein Fahrrad häufig auf öffentlichen Plätzen abstellst und dann auch noch für einen langen Zeitraum, dann macht es durchaus Sinn, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Gleiches gilt für sehr moderne und wertvolle E-Bikes oder Fahrräder. Wie bei allen Versicherungen solltest Du Dir immer folgende Frage stellen: „Wenn der Versicherungsfall eintritt und ich einen Schaden oder einen kompletten Verlust (hier: Diebstahl) zu verkraften habe, kann und will ich diesen mit eigenen Mitteln bezahlen oder ziehe ich es vor, eine spezifische Versicherung mit monatlichen Kosten abzuschließen?“

Was kostet eine E-Bike- oder Fahrradversicherung für Studierende?

Die Kosten für eine Fahrradversicherung hängen im Wesentlichen von dem Wert des zu versichernden Rades und dem Versicherungsumfang ab. Es ist wie immer im Leben: Je höher der abgesicherte Betrag und je umfangreicher der Leistungsumfang, desto höher sind die Kosten für die Versicherung. Als große Orientierung kannst Du davon ausgehen, dass eine gute Fahrradversicherung (Kaufpreis ca. 1.000 Euro) ungefähr 60 Euro im Jahr kosten wird. Eine entsprechende Versicherung für ein E-Bike (Kaufpreis ca. 3.000 Euro) gibt es bereits für 100 Euro.

Die häufigsten Fragen zur E-Bike- und Fahrradversicherung für Studentinnen und Studenten

Was bedeutet die Nachtzeitklausel bei der E-Bike- und Fahrradversicherung?

Wenn Du eine Versicherung für Dein E-Bike oder Fahrrad abschließt, dann solltest Du darauf achten, dass der Versicherungsvertrag keine Nachtzeitklausel enthält. Verträge, die eine Nachtzeitklausel beinhalten, bieten nämlich nur dann einen Versicherungsschutz, wenn das E-Bike- oder Fahrrad in der Nacht (von 22 bis 6 Uhr) eingeschlossen wird.

Sollte die E-Bike-Versicherung besondere Klauseln beinhalten?

Bei einer Versicherung für ein E-Bike ist es besonders wichtig, dass der Diebstahl von einzelnen Komponenten umfassend versichert ist. Erfahrungsgemäß werden Akkus und Zubehörteile von E-Bikes besonders häufig gestohlen. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, ob Verschleißteile in den Absicherungsumfang aufgenommen werden. Einige Versicherungen ermöglichen es z. B., dass der Akku während der ersten drei Jahre mitversichert ist. Sollte dieser innerhalb des Versicherungszeitraumes eine bestimmte Leistung unterschreiten, dann kommt die Versicherung für die Kosten des Austauschs auf.

Sollte die E-Bike- oder Fahrradversicherung eine Selbstbeteiligung beinhalten?

Bei vielen Versicherungen lassen sich die Beiträge deutlich reduzieren, wenn Du bereit bist, einen Teil der Kosten im Schadensfall selber zu tragen. Häufig werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro vereinbart. Selbstbeteiligungstarife sind insbesondere bei der KFZ- und Krankenversicherung üblich und weit verbreitet.

Bei der E-Bike- oder Fahrradversicherung machen Tarife mit Selbstbeteiligung in der Regel keinen Sinn, da die gesamte Versicherungssumme nur wenige hundert oder tausend Euro umfasst.

Unser Beratungsangebot:

E-Bike und Fahrradversicherung für Studenten

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Fragen & Antworten

Eine Versicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn das Fahrrad oder E-Bike teuer war und häufig unbeaufsichtigt an öffentlichen Orten abgestellt wird.

In solchen Fällen kann ein Diebstahl oder Schaden schnell hohe Kosten verursachen, die durch eine passende Versicherung abgefedert werden.

Teilweise ja – innerhalb der Wohnung oder des Kellers ist das Fahrrad oft über die Hausratversicherung abgesichert.

Für den Schutz unterwegs ist jedoch meist eine zusätzliche Fahrradklausel nötig, die individuell vereinbart werden muss.

Wichtig sind Leistungen wie Diebstahlschutz rund um die Uhr (ohne Nachtzeitklausel), Absicherung einzelner Komponenten (z. B. Akku) und optionaler Verschleißschutz.

Eine Selbstbeteiligung lohnt sich in der Regel nicht, da der potenzielle Schaden meist den Selbstbehalt nicht deutlich übersteigt.