Unfallversicherung
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Jedes Jahr verletzten sich rund 8 Millionen Menschen bei einem Unfall. Dabei entfällt der größte Anteil, rund 5 Millionen, auf den privaten Bereich. Studentinnen und Studenten verletzen sich durch einen Unfall am häufigsten beim Sport, gefolgt von Unfällen im Haushalt und Unfällen im Straßenverkehr. Bedeutet dies, dass Studentinnen und Studenten nun unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen sollten? Oder gibt es vielleicht sinnvollere Alternativen zu einer privaten Unfallversicherung? In diesem Beitrag wollen wir über das Thema „Unfallversicherung für Studierende“ informieren.
Eine private Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Dir eine monatliche Unfallrente oder einen einmaligen Geldbetrag auszahlt, wenn Du durch einen Unfall (und nur dann!) dauerhaft in Deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt bist. Die Höhe der monatlichen Rente bzw. die Höhe der einmaligen Zahlung richtet sich primär nach der vereinbarten Versicherungssumme, der vereinbarten Progression und dem Grad Deiner dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Alle Studentinnen und Studenten, die an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Allerdings ist der Versicherungsumfang ziemlich eingeschränkt. So besteht Versicherungsschutz nur für Tätigkeiten, die „im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule“ stattfinden. Dazu zählen insbesondere die Fahrtwege zur und von der Hochschule, die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren sowie die von der Hochschule initiierten Exkursionen.
Für Dich ergibt sich im Umkehrschluss, dass Du in vielen Bereichen nicht abgesichert bist. Daher macht es grundsätzlich Sinn, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine private Unfallversicherung zu ergänzen. Da der Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung sehr eingeschränkt ist, solltest Du jedoch auch darüber nachdenken, ob für Dich nicht auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung infrage kommt.
Wer die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen und den außeruniversitären Bereich absichern möchte, sollte eine Unfallversicherung so früh wie möglich abschließen. Diese Empfehlung basiert primär auf der einfachen Tatsache, dass Unfälle jederzeit passieren können und ein Absicherungswunsch dementsprechend in einer möglichst zeitnahen Absicherung resultieren sollte. Wer über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenkt, sollte sich – um eine fundierte Entscheidung fällen zu können – zudem ein Angebot für eine studentische Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen lassen.
In der Regel wird vom Versicherer vor Vertragsabschluss eine umfassende Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dies ist auch nachvollziehbar, da der Versicherer regelmäßig wissen möchte, welche Risiken er bei einem Vertragsabschluss eingehen wird.
Es gibt aber auch Unfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung. Diese haben in der Regel einen eingeschränkten Leistungsumfang und beinhalten unter Umständen einschränkende Regelungen im „Kleingedruckten“. Häufig finden sich in den Tarifbedingungen des Versicherers Regelungen, die die Leistungspflicht einschränken oder sogar komplett ausschießen, wenn eine bereits vor Versicherungsabschluss bestehende Vorerkrankung eine Mitwirkung an dem Unfall hatte.
Unser Tipp: Wenn Du gesund bist, dann solltest Du eine Unfallversicherung mit möglichst umfassenden Leistungen abschließen. Dafür ist stets eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Alternativ kannst Du auch darüber nachdenken, ob Du nicht gleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Hole Dir einfach Angebote für beide Versicherungen ein und mache dann auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung.
Was unter einem Unfall zu verstehen ist, kannst Du im § 178 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nachlesen. Dort heißt es: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Diese Definition ist sehr eng gehalten und führt in der Praxis zu vielen Streitigkeiten. Dies sei an einem Beispiel aus der Praxis erläutert:
Eine Studentin an der Uni Köln ging im Anschluss an ihre Vorlesungen regelmäßig eine Stunde zum Laufen in den Park, um Stress abzubauen und etwas für ihre Gesundheit zu tun. Sie ließ sich auch nicht von einer Bänderzerrung abhalten. Es kommt, wie es kommen musste: Eines der Bänder reißt und die Studentin wand sich an ihre private Unfallversicherung. Die Versicherung lehnte jegliche Zahlung ab, da aufgrund der bereits bestehenden Bänderzerrung das Kriterium „plötzliches Ereignis“ nicht erfüllt gewesen war.
Bei einer Unfallversicherung wird jedem Deiner Körperteile ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet, auf dessen Basis die Leistung der Versicherung im Schadensfall berechnet wird. Dabei geht die Versicherung von der Annahme aus, dass nicht jedes Körperteil den gleichen „Wert“ hat. Dies sei an einem Beispiel erläutert:
In Deiner studentischen privaten Unfallversicherung ist vereinbart, dass der Verlust eines Armes einen Invaliditätsgrad von 80 % mit sich bringt. Das bedeutet, dass du einmalig 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt bekommst. Eine studentische Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro resultiert somit in einer einmaligen Auszahlung von 80.000 Euro.
Das Problem: Einige Körperteile haben nur einen „geringen Wert“. Der Verlust des Zeigefingers resultiert regelmäßig in einen Invaliditätsgrad von nur 15 %. In unserem Beispiel mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würden von der Versicherung somit nur 15.000 Euro ausgezahlt werden. Wenn Du nun für die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit nach Deinem Studium eine uneingeschränkte Funktion Deiner Hand benötigst, wie es z. B. bei einem Chirurgen der Fall wäre, dann bringt Dir die einmalige Auszahlung von 15.000 Euro nur sehr wenig. Dies ist einer der Gründe, warum wir Studentinnen und Studenten präferiert den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen.
Unfallversicherungen können einen Zusatzbaustein enthalten, der eine erhöhte Leistungspflicht der Versicherung beim Vorliegen eines bestimmten Invaliditätsgrades vorsieht. Somit besteht beim Eintreten eines hohen Invaliditätsgrades eine höhere Absicherung. Dies sei an einem vereinfachten Beispiel erläutert:
Zwei Studentinnen (A und B) haben eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Studentin A hat eine Unfallversicherung ohne Progression. Studentin B hat eine Progression von 350 % in den Vertrag eingeschlossen. Beide verlieren ein Auge, was zu einem Invaliditätsgrad von 100 % führt.
Studentin A (ohne Progression) enthält die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro. Studentin B (mit 350 % Progression) enthält 350.000 Euro.
Unser Tipp: Studentinnen und Studenten, die eine Unfallversicherung abschließen möchten, sollten unbedingt die verschiedenen Progressionsmodelle bei der Auswahl der studentischen Unfallversicherung (in der Regel 225 %, 350 % und 500 %) berücksichtigen, um die finanziellen Folgen eines hohen Invaliditätsgrades angemessen abzusichern.
Versicherungen bieten Studentinnen und Studenten beim Abschluss einer studentischen Unfallversicherung regelmäßig den Einschluss einer Dynamik an. Diese Dynamik beinhaltet eine jährliche Erhöhung der Versicherungssumme um einen bestimmten Betrag. Im gleichen Zug wird der Zahlbeitrag entsprechend erhöht. Begründet wird der Einschluss einer Dynamikklausel stets mit den steigenden Lebenshaltungskosten, die durch diese regelmäßige Erhöhung ausgeglichen werden.
Unser Tipp: Wichtiger als der Einschluss einer Dynamikklausel, die nur geringe Erhöhungen der Absicherungssumme mit sich bringt, ist der Abschluss einer angemessenen Versicherungssumme, die der Studentin bzw. dem Studenten im Fall der Fälle eine ausreichende Absicherung bietet.
Viele Studentinnen und Studenten verbringen einen Teil Ihres Studiums im Ausland. Daher werden wir häufig gefragt, ob die private Unfallversicherung auch im Ausland gilt oder eine zusätzliche Absicherung notwendig ist. Hier die gute Nachricht: Private Unfallversicherungen beinhalten in der Regel einen weltweiten Versicherungsschutz. Zur Sicherheit solltest Du aber einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder direkt beim Versicherer nachfragen.
Wenn Du Dich für den Abschluss einer Unfallversicherung interessierst oder eine vergleichende Gegenüberstellung von Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen wünschst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an.
Zwar sind Studentinnen und Studenten bei Unfällen auf dem Weg zur Hochschule oder während Vorlesungen gesetzlich abgesichert – im Alltag aber meist nicht.
Unfälle beim Sport, im Haushalt oder in der Freizeit sind nicht abgedeckt. Deshalb kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um diese Lücken zu schließen. Wer mehr als nur den Universitätsalltag absichern möchte, sollte zusätzlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Je früher die Absicherung erfolgt, desto besser – denn ein Unfall kann jederzeit passieren.
Private Unfallversicherungen greifen, wenn es durch einen Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung kommt. Wichtig: Für eine umfassende Leistung ist meist eine Gesundheitsprüfung nötig. Alternativ gibt es Tarife ohne Prüfung, allerdings mit Einschränkungen. Ein Vergleich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer empfehlenswert.
Begriffe wie „Gliedertaxe“, „Progression“ oder „Dynamik“ beeinflussen, wie viel Geld man im Ernstfall erhält.
Nicht jeder Unfall führt automatisch zur Auszahlung – die Bedingungen sind oft streng. Auch der Verlust bestimmter Körperteile kann finanziell geringer bewertet werden als erwartet. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.