Studierende

Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung für Studentinnen und Studenten

Immer mehr Studentinnen und Studenten verbringen während Ihres Studiums eine Zeit im Ausland. Häufig wird ein Auslandssemester eingelegt, ein Praktikum absolviert oder einfach eine Auszeit genommen. Da die in Deutschland bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung in der Regel keine umfassende Absicherung im Ausland bietet, sollten Studentinnen und Studenten eine zusätzliche Krankenversicherung für die Zeit im Ausland abschließen. Nur so lassen sich Versicherungslücken und im schlimmsten Fall hohe und aus eigener Tasche zu zahlende Behandlungskosten im Ausland vermeiden.

Brauchen Studierende eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung?

Studentinnen und Studenten benötigen für ihren Auslandsaufenthalt eine Krankenversicherung. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Optionen: eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung. Welche die richtige für Dich ist, bestimmt sich nach der Länge und dem Grund Deines Auslandsaufenthalts.

Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Kurzer Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz umfasst regelmäßig einen Zeitraum von maximal 6 Wochen. Somit ist die Auslandsreisekrankenversicherung primär für die Absicherung von Urlaubsreisen geeignet.
  • Begrenzter Leistungsumfang: Erstattet werden häufig nur die Kosten für notwendige Notfallbehandlungen im Ausland.
  • Geringe Kosten: Auslandsreisekrankenversicherungen sind aufgrund des begrenzten Leistungsumfangs in der Regel sehr günstig.
  • Laufzeit: Die Versicherung hat regelmäßig eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, wenn diese nicht aktiv gekündigt wird.

Auslandskrankenversicherung:

  • Längerer Versicherungsschutz: Der Versicherungszeitraum richtet sich nach der tatsächlich im Ausland verbrachten Zeit. Er kann also exakt auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten werden.
  • Erweiterter Leistungsumfang: Erstattet werden in der Regel die Kosten für die regelmäßigen Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen und natürlich die notwendigen Notfallbehandlungen im Ausland.
  • Höhere Kosten: Aufgrund des erweiterten Leistungsspektrums ist eine Auslandskrankenversicherung im Vergleich zur Auslandsreisekrankenversicherung deutlich teurer.
  • Laufzeit: Die Versicherung hat regelmäßig eine Laufzeit, die Deiner tatsächlichen Zeit im Ausland entspricht. Allerdings solltest Du stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, damit die Versicherung sich nicht automatisch verlängert.

Worauf müssen Studentinnen und Studenten beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten?

Nicht jede Auslandskrankenversicherung bietet die gleichen Leistungen. Daher solltest Du zunächst prüfen, ob die Versicherung auch für Dein Reiseziel gilt und für die gesamte Dauer Deiner geplanten Reise abgeschlossen werden kann. Einige Versicherungen schließen z. B. die USA und Kanada als Reiseziel aus, da die Kosten für eine medizinische Behandlung dort besonders hoch sind. Andere begrenzen die Zeit im Ausland auf 60 oder 90 Tage.

Wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, solltest Du Dir die versicherten Leistungen genauer ansehen und prüfen, ob alle für Dich wichtigen Leistungen enthalten sind. Hier solltest Du pragmatisch vorgehen: Wenn Du z. B. Skifahrer oder Bergsteiger bist, dann sollte die Versicherung die Kostenübernahme für Such- und Bergungskosten beinhalten. Wenn Du schwanger bist, dann sollten die Behandlungskosten im Falle von Komplikationen und einer Frühgeburt auf keinen Fall ausgeschlossen sein. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Auslandskrankenversicherungen in der Regel nicht für die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung zahlen.

Wenn Du in ein Land reist, in dem die medizinische Versorgung noch nicht so entwickelt ist, dann solltest Du unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die medizinisch sinnvolle Rücktransporte beinhaltet. Einige Versicherungen schließen medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus und beschränken ihre Leistungen nur auf medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rücktransporte. Diese Versicherungen solltest Du meiden, da dies in der Praxis kaum zu erfüllen ist und Du auf den gesamten Kosten sitzen bleiben könntest. Wir haben schon Fälle erlebt, in denen ein Rücktransport sinnvoll war, die Versicherung aber nur medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rücktransporte abdeckte und letztendlich die Familie für die Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro aufgekommen ist.

Du siehst: Bei Versicherungsverträgen können einzelne Worte entscheidend sein. Deshalb solltest Du vor Abschluss eines Vertrages immer den Rat eines Experten einholen.

Worauf müssen Studentinnen und Studenten mit Vorerkrankungen beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten?

Nicht wenige Studentinnen und Studenten haben die eine oder andere Vorerkrankung. Hier ist es besonders wichtig zu prüfen, ob die Auslandskrankenversicherung eine nicht absehbare, aber ggf. notwendige Behandlung abdeckt.

Im Gegensatz dazu und zur Erläuterung: Kein Versicherer wird für eine Behandlung aufgrund einer Vorerkrankung aufkommen, wenn diese geplant und absehbar war. Die Behandlungskosten für eine bereits vor der Auslandsreise bestehende und regelmäßig behandlungsbedürftige Knieverletzung, um nur ein Beispiel zu nennen, werden sicherlich nicht von der Auslandskrankenversicherung abgedeckt.

Unser Tipp: Wenn Du eine Vorerkrankung hast, die Versicherung darüber informiert wurde und trotzdem bereit dazu ist, Dich zu versichern, dann solltest Du vor Reiseantritt Deine Reisefähigkeit von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt attestieren lassen. Dies kann Dir später als Beweis dienen.

Müssen Studentinnen und Studenten bei Inanspruchnahme der Auslandskrankenversicherung im Ausland in Vorkasse gehen?

Wenn Du eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast und Du im Ausland krank wirst, dann kannst Du nicht einfach wie in Deutschland zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen, Deine Versichertenkarte vorlegen und Dich behandeln lassen.

Bei ambulanten Behandlungen ist es üblich, dass die behandelnden Mediziner die Behandlung unmittelbar vor Ort abrechnen. Dies ist verständlich, wenn man bedenkt, dass Du das Land in einigen Tagen oder Wochen wieder verlassen wirst und er theoretisch auf seinen Kosten sitzen bleiben würde.

Daher unser Tipp: Du solltest bei Deinem Auslandsaufenthalt unbedingt an eine Kreditkarte mit einem ausreichenden Limit denken. Somit hast Du zum einen immer sichergestellt, dass Du die ambulante Behandlung vor Ort bezahlen kannst, und gleichzeitig Zeit gewonnen, um die Behandlungskosten mit Deinem Versicherer abzurechnen, bevor die Kreditkarte den Betrag von Deinem Bankkonto abbucht.

Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus sieht das Ganze etwas anders aus. Hier kommen ja schnell mehrere tausend Euro Behandlungskosten zusammen, die nur wenige Studierende so einfach vorstrecken können. Daher gilt: Wenn Du eine stationäre Behandlung benötigst, dann solltest Du umgehend Deine Auslandskrankenversicherung kontaktieren und diese bitten, Dir eine Kostenübernahmeerklärung auszustellen.

Unser Beratungsangebot:

Auslandskrankenversicherung für Studenten

Wenn Du Dich für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung interessierst, dann fordere einfach Dein individuelles und unverbindliches Angebot an.

Fragen & Antworten

Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Für kurze Aufenthalte bis ca. 6 Wochen (z. B. Urlaub)
  • Günstig, aber nur Notfallbehandlungen abgedeckt
  • Automatisch verlängert, wenn nicht gekündigt

Auslandskrankenversicherung:

  • Für längere Studien- oder Praktikumsaufenthalte
  • Umfassender Schutz (z. B. Vorsorge, Arztbesuche)
  • Teurer, aber individuell anpassbar

Achte darauf, dass die Versicherung für Dein Reiseziel und die gesamte Aufenthaltsdauer gilt – manche Länder (z. B. USA, Kanada) sind oft ausgeschlossen. Prüfe außerdem den Leistungsumfang: Such- und Bergungskosten, Schwangerschaftskomplikationen oder Rücktransporte sollten enthalten sein.

Wichtig bei Vorerkrankungen: Nur nicht vorhersehbare Behandlungen sind meist versichert – geplante Therapien nicht. Lass Dir im Zweifel Deine Reisefähigkeit ärztlich bescheinigen.

Ja, bei ambulanten Behandlungen musst Du meist vor Ort selbst zahlen – nimm daher unbedingt eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit mit.

Bei stationären Behandlungen solltest Du sofort Deine Versicherung kontaktieren und eine Kostenübernahmeerklärung anfordern, damit Du nicht selbst in Vorkasse gehen musst.